Buchstaben A–Q, W–Z
- E-Mail:
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- Telefon:
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Mualla
Bayrakdar
Sabine
Brauers
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Für die Höhe des Unterhaltsvorschusses wird als Richtlinie die „Düsseldorfer Tabelle“ herangezogen. Der Staat tritt in Vorleistung, damit die Kinder von Alleinerziehenden versorgt sind.
Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Unterhaltsvorschuss
Ihre Ansprechpersonen
Buchstaben R–V
Rathaus, Haupteingang (barrierefrei)
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Ein Kind, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Bundesrepublik Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt, der
und nicht oder nicht regelmäßig
Diese Voraussetzungen gelten auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.
Formulare